Jan. 042011
 

Insbesondere konservative Politiker berufen sich ja sehr gerne auf „europäische Werte“, beispielsweise dann, wenn es darum geht, Ihnen nicht genehme Länder aus der EU draußen zu halten.  Bis vor Kurzem war noch nicht einmal halbwegs klar, was  „europäische Werte“ denn eigentlich genau sind – mittlerweile gibt es wenigstens Versuche, diese wissenschaftlich zu definieren. Als kleinsten gemeinsamen Nenner könnte man von der Europäischen Grundrechtecharta bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgehen, die erstmals im Vertrag von Lissabon verankert wurde. Die aktuelle Diskussion um das neue ungarische Mediengesetz verdeutlicht allerdings, wie es derzeit um die Durchsetzung dieser Rechte bestellt ist.  Unter anderem sieht dieses Gesetz Strafen von 700.000 Euro mehr für „Schädigungen von öffentlichen Interessen“ vor, ohne selbige genauer zu definieren. Das ist nicht nur meiner Meinung nach ein schwerer Eingriff in Demokratie und Pressefreiheit. Die Reaktionen der anderen Mitgliedsstaaten und der EU ist bisher ziemlich zahnlos – viel mehr als Sorge und Kritik war bisher nicht zu hören, und dass, nachdem das Gesetz bereits im August beschlossen worden war. Dabei wäre es an der EU- Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten – dieses lässt aber nach wie vor auf sich warten. Selbstverständlich ist Ungarn nicht das einzige Land, das in Bezug auf die menschenrechtliche Situation unter die Lupe genommen werden müsste – als Stichwort wären hier beispielsweise die Medien in Italien zu nennen. So lange nicht einmal INNERHALB der EU überall die Menschenrechte zufriedenstellend durchgesetzt sind, ist die Kritik an anderen außereuropäischen Ländern nur mäßig glaubwürdig.