Okt 042014
 
Fahrradabstellraum

So sehen heute viele kombinierte Fahrrad-/Kinderwagenabstellräume aus: ein Chaos ohne diebstahlsichere Abstellanlagen.

Im „Drahtesel“ 3/2014 streicht Christoph Chorherr, ein altgedienter grüner Stadtpolitiker, der sich schon oft um fortschrittliche Radpolitik in Wien verdient gemacht hat, angebliche Fortschritte in Bezug auf die Unterbringung von Fahrrädern in Wohnhausanlagen mit der letzten Bauordnungsnovelle hervor.

Tatsache ist, dass man, wenn man besagte Novelle nach dem Wort „Fahrrad“ durchsucht , genau eine relevante Stelle findet:
(5) Auf jedem Bauplatz mit mehr als zwei Wohnungen ist in dem der Anzahl der Wohnungen entsprechenden Ausmaß ein Raum zum Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern vorzusehen. Räume zum Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern sowie Waschküchen, Müllräume, Saunaräume und andere Gemeinschaftsräume müssen vom Hauseingang barrierefrei, andernfalls mittels eines Aufzuges oder über Rampen beziehungsweise maschinelle Aufstiegshilfen, und gefahrlos für behinderte Menschen zugänglich und benützbar sein. Räume zum Abstellen von Kinderwagen müssen überdies vom Inneren des Gebäudes zugänglich sein. Bei der Ermittlung des erforderlichen Ausmaßes des Fahrradabstellraumes ist auf die besondere Bedeutung der umweltverträglichen Verkehrsart Rad fahren Bedacht zu nehmen. Durch die Ausgestaltung des Fahrradabstellraumes ist die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der abgestellten Fahrräder zu gewährleisten.

Abschnitt 8, §119 (59), Bauordnung für Wien, Fassung vom 04.10.2014

Abgesehen davon, dass der Satz über die „Ermittlung des erforderlichen Ausmaßes des Fahrradabstellraumes“ nicht mehr ist als heiße Luft, weil Architekten und Bauträger damit selbst bestimmen können, wie viel ihnen die „umweltverträgliche Verkehrsart Rad“ bedeutet, ist keine essentielle Verbesserung für die Radunterbringung in Wohnhäusern festzustellen: so gibt es weiterhin keine Verpflichtung für den Bauträger, die Radabstellräume entsprechend praktikabel auszustatten – Stichwort: diebstahlssichere Unterbringung, und es gibt auch nach wie vor keine verpflichtende Trennung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen.

Mit anderen Worten: das Chaos, das in vielen „Radabstellräumen“ derzeit herrscht, wird weiter bestehen. Trotz Beteuerung der Grünen im Vorfeld zu den Verhandlungen, die neue Bauordnung würde auch für RadlerInnen Verbesserungen bringen, ist daraus nichts geworden.

Es wird also auch in Zukunft nur vom Engagement der jeweiligen Hausverwaltungen bzw. Bauträger abhängen, Fahrradräume praktikabel zu gestalten. Und das ist, abgesehen von einigen einsamen „Leuchtturmprojekten“ wie der „Bike City“ im 2. Bezirk oftmals mit der Lupe zu suchen.

Schade um die vergebene Chance!

 

  One Response to “Wiener Bauordnung: vergebene Chance für Fahrräder”

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